Aufzeichnung “Zwischenbericht II und “Beteiligung in Kommunen I” “

Sitzung vom 19. April 2013 “Zwischenbericht II und “Beteiligung in Kommunen I” “

Teil 1


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Zweiter Zwischenbericht der Enquete verabschiedet.

Partizipation braucht freien und leichten Zugang zu Informationen und Transparenz

Zur Verabschiedung des zweiten Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ am 19. April 2013 erklären Abg. Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Vorsitzende der Enquete-Kommission, Abg. Martin Haller, Obmann der SPD-Fraktion, und Abg. Matthias Lammert, Obmann der CDU-Fraktion:

„Bei allen Unterschieden in den Details der Umsetzung stimmen die Mitglieder aller drei Fraktionen im Grundsatz in der Formulierung der zentralen und notwendigen  Voraussetzungen für eine funktionierende Bürgerbeteiligung überein:

Eine solide schulische und außerschulische politische Bildung ist zentrale Grundlage für das Engagement der Bürger/Innen in einer pluralistisch-parlamentarischen Demokratie. Für eine aktive und langfristige Bürgerbeteiligung müssen Beteiligungsmöglichkeiten durch eigenes Erfahren erlernt werden.

<!–more–>Politische Bildung muss sich sowohl an Einzelpersonen, Institutionen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Gruppierungen wenden, welche nicht a priori in formelle Entscheidungsprozesse eingebunden sind, als auch an Vorhabenträger, die öffentlichen Verwaltungen und politische Entscheider, welche formell an politischen Entscheidungen beteiligt sind. Transparente Planungs- und Entscheidungsprozesse sollen durch Qualifizierung von Politik und Verwaltung erreicht werden.

Partizipationsmöglichkeiten im Internet leisten einen Beitrag zum Informationsaustausch, zur Diskussion und zur politischen Willensbildung. Der Nutzen wird umso größer,  je besser es gelingt, digitale Medienkompetenz als eine Schlüsselkompetenz zu verbreiten. Die Schule hat hier eine besondere Verantwortung.

Das Internet verändert die Strukturen von Partizipation, Öffentlichkeit und Politik. Immer wieder wird dabei  das neu erwachte Selbstbewusstsein des Bürgers/der Bürgerin festgestellt, der/die sich über das Netz intensiver austauschen, schneller organisieren und erfolgreicher seinen/ihren Positionen Ausdruck verleihen  kann. Umso wichtiger sind Angebote digitaler Partizipation auch von Seiten der öffentlichen Stellen.

Partizipation braucht freien und leichten Zugang zu Informationen und Transparenz als Grundlage für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in einer modernen, lebendigen Demokratie.  Sie geben staatlichem Handeln die Legitimationsgrundlage.

Forderungen nach mehr Transparenz müssen auch für den Landtag Rheinland-Pfalz gelten. Es müssen auch für das Parlament Schritte unternommen werden, die eine stärkere Wahrnehmung des Landtags durch die Bevölkerung im Internet ermöglichen.

Das Recht auf Information der BürgerInnen ist ein notwendiger zentraler Bestandteil aller Überlegungen zur Steigerung von Bürgerbeteiligung. Erst solide Informationen machen Meinungsbildung möglich und lassen die politische Kontrolle zur öffentlichen Kontrolle werden. Die Umsetzung von mehr staatlicher Transparenz ist ein komplexes Vorgehen, das alle Ressorts und politischen Ebenen betrifft. Auch die Kosten dürfen bei der Geschwindigkeit der Entwicklung nicht vernachlässigt werden. Notwendig ist daher ein abgestimmtes Bündeln über alle Ressorts und Ebenen hinweg im Hinblick auf die notwendigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen. Die Entwicklung bedarf auch einer engen Einbeziehung der Kommunen. Hierfür wird die Landesregierung aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Kommunen einen Stufenplan zu entwickeln, der festlegt welche Informationen und Datensätze kurz-, mittel- und langfristig öffentlich gemacht werden können.

Die Fraktionen stimmen nach den Beratungen überein, dass die rechtliche Grundlage der Informationsfreiheit weiterentwickelt werden muss, um mehr Transparenz durch die verpflichtende Veröffentlichung relevanter Informationen und Datensätze herzustellen.

Bürgerbeteiligung erfordert einen Kulturwandel von Staat und Verwaltung und eine Öffnung hin zur Gesellschaft, aber auch nach innen (Open Government). Open Government setzt auf offene, transparente, partizipative und kooperative Verfahren und Prozesse sowie einen kontinuierlichen Dialog.

Open Government bietet die Chance, Regierungs- und Verwaltungshandeln nach außen besser nachvollziehbar zu machen. Die BürgerInnen werden abgeholt statt nur eingeladen! Damit können BürgerInnen, aber auch gesellschaftliche Gruppen wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft sich direkt in die Prozesse einbringen und dazu beitragen bessere Lösungen zu finden. Politik und öffentliche Verwaltung können so von den Impulsen aus der Gesellschaft profitieren.   Öffentliche Informationen können durch weitere Informationen seitens der Bevölkerung ergänzt werden.

Aufbauend auf diese zentralen Grundvoraussetzungen einer aktiven Bürgerbeteiligung haben wir unsere unterschiedlichen Bewertungen im Detail in getrennten Empfehlungen von konkreten notwendigen Schritten der rot-grünen Koalition und der Opposition zum Ausdruck gebracht.“

Die Abgeordneten abschließend: „Im Licht der dritten Phase der Enquete, die mit ihren praxisorientierten Komponenten noch vor uns liegt, wird zu prüfen sein, inwieweit die getrennten Teilberichte zusammengeführt werden können.“  

Hier sind die Empfehlungen der Fraktionen zu finden:

Vorlage 16/2-207 Politische Bildung Empfehlungen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vorlage 16/2-208 Demokratie 2.0 Empfehlungen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vorlage 16/2-209 Staatliche Transparenz Empfehlungen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vorlage 16/2-210 Open Government Empfehlungen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vorlage 16/2-211 Politische Bildung Empfehlungen CDU
Vorlage 16/2-212 Demokratie 2.0 Empfehlungen CDU
Vorlage 16/2-213 Staatliche Transparenz Empfehlungen CDU
Vorlage 16/2-214 Open Government Empfehlungen CDU

Nächste Sitzung: Zwischenbericht II und “Beteiligung in Kommunen I” (aktualisiert).

Die nächste, 15. Sitzung der Enquete-Kommission findet statt am Freitag, dem 19. April 2013, 10.00 Uhr, in Mainz, Landtagsgebäude, Saal 7 (Einladung).

Die Kommission wird sich dann unter anderem mit der Beratung und Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Zwischenberichts beschäftigen. Außerdem findet ab 12.00 Uhr eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema “Beteiligung in Kommunen I” statt. Es handelt sich – wie immer bei der Enquete-Kommission – um eine öffentliche Sitzung. Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen!

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Aufzeichnung “Bürgerhaushalte und Offener Haushalt”

Sitzung vom 1. März 2013 “Bürgerhaushalte und Offener Haushalt”

Teil 1

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Nächste Sitzung: „Bürgerhaushalte und Offener Haushalt“.

Die beiden Enquete-Kommissionen des Landtags Rheinland-Pfalz „Kommunale Finanzen“ und und „Bürgerbeteiligung“ werden am 1. März 2013 um 10.00 Uhr im Plenarsaal des Landtages im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung das Thema „Bürgerhaushalte und Offener Haushalt“ beraten und hierzu ein Anhörverfahren durchführen (Tagesordnung und Leitfragen). Weiterlesen

Bericht: Auswertung der Anhörungen vom 26. Oktober und 7. Dezember.

Die Enquete-Kommission hat am 25. Januar die beiden Anhörungen zu den Themen „Staatliche Transparenz“ und „Open Government“ ausgewertet. Dabei stellten Vertreterinnen und Vertreter aller drei Fraktionen fest, dass sie in dem Wunsch nach stärkerer Transparenz für den Bereich der Verwaltung durchaus übereinstimmten. Allerdings könnten bestimmte Modellprojekte nicht ohne weiteres auf alle Kommunen übertragen werden. Die Auswirkung von Maßnahmen solle daher auch mit den Kommunen besprochen werden. Außerdem wurden Anhörungen zu den Themen „Bürgerhaushalte und Offener Haushalt“ am 1. März und „Beteiligung in Kommunen I“ am 19. April beschlossen. Am 19. April soll des Weiteren auch über den zweiten Zwischenbericht der Enquete abgestimmt werden.

Aufzeichnung “Auswertung der Anhörverfahren vom 26.10. und 07.12.”

Sitzung vom 25. Januar 2013